In drei Schritten zu mehr Geld
für Ihren Verein
WIE SIE VON DEN NEUEN BESTIMMUNGEN ZUR SPENDENBEGÜNSTIGUNG FÜR GEMEINNÜTZIGE VEREINE IN ÖSTERREICH PROFITIEREN
Ab 2024: Neue Bestimmungen zur Spendenbegünstigung
In unserem Leitfaden erfahren Sie, wie Ihr gemeinnütziger Verein in nur drei Schritten von den neuen Bestimmungen zur Spendenbegünstigung profitieren kann.
Wenn Sie bis zum 30. April 2024 den Antrag auf Spendenbegünstigung bei der Finanzbehörde einbringen, können Spenderinnen und Spender ihre finanziellen Zuwendungen an Ihren Verein noch heuer steuerlich absetzen.
Ein attraktives Angebot, das auch mehr Geld für Ihren Verein bedeutet!
Gerne begleite ich Sie Schritt für Schritt zur Spendenbegünstigung

Christina Toth
Rechtsanwältin
Ich bin Vereinsrechtsexpertin und helfe Vereinsfunktionärinnen und -funktionären dabei, sich zuverlässig im juristischen Dschungel zurechtzufinden, damit sie sich auf die wesentliche Vereinsarbeit konzentrieren können.
GERNE UNTERSTÜZE ICH AUCH SIE!