Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor allen Formen von Gewalt. Auch Gewalt gegen wichtige Bezugspersonen – wie etwa einem Elternteil – belastet Kinder. Daher hat das Bundesministerium für Justiz gemeinsam mit einer interdisziplinären Arbeitsgruppe einen neuen Kinderschutz-Leitfaden für Familienrichter:innen zum Umgang mit Gewalt in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren erarbeitet. (Quelle: Bundesministerium für Justiz ) Im Zuge der Bekanntmachung des Leitfadens vom Bundesministerium für Justiz berichtet die Tageszeitung derStandard über miterlebte Gewalt, die künftig auch vor Gericht als Gewalt gelten soll. Fälle von Gewalt innerhalb der Familie begegnen Patricia Hofmann als juristische Prozessbegleiterin häufig. Ihr erster Eindruck von dem Leitfaden und was daran besonders wichtig ist, kann hier nachgelesen werden. Foto: Maria Noisternig
Neben der ersten Rubrik "I. Von den Gerichten", in der insbesondere auf die rezenten Entscheidungen des EuGH („European Superleague Company“ C-333/21, „International Skating Union/Kommission“ C-124/21 P und „Royal Antwerp Football Club“ C-680/21) näher eingegangen wird, behandelt die zweite Rubrik "II. Aus dem Parlament" nationale, aber auch internationale Verrechtlichungen des Sports. Sonstige sportrechtliche Themen des österreichischen und europäischen Sportrechts sind Gegenstand der dritten Rubrik. Den Abschluss bildet ein Ausblick auf das kommende Jahr 2024. Der vollständige Beitrag kann hier nachgelesen werden. In diesem Sinne wünscht Ihnen das Team CT ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr! Foto: Maria Noisternig
Gemeinsam mit ZARA-Beratungsstelle #GegenHassimNetz informiert Rechtsanwältin Patricia Hofmann die Spieler:innen in Workshops, welche Handlungen strafbar sind, wie man sich verhalten und selbst schützen kann. „So soll mit der Prävention begonnen werden und die Spieler:innen über ihre rechtlichen Möglichkeiten informiert werden“, so Hofmann. Sollten Spieler:innen sich dann für eine Anzeige entscheiden, erfolgt eine psychosoziale Prozessbegleitung durch ZARA und eine juristische durch Mag. Hofmann. Denn auch im Strafverfahren sollen die Spieler:innen entsprechend psychosozial und juristisch unterstützt werden. Auch die Krone hat bereits dazu berichtet, der Artikel kann hier nachgelesen werden.
Im Rahmen des DORDA Sustainability Day wurde die Dissertation von Patrick Petschinka zum Thema "Abfallbegriff und Kreislaufwirtschaft" mit dem Förderpreis für Nachhaltigkeitsrecht ausgezeichnet. Damit zeichnet die DORDA Rechtsanwälte GmbH gemeinsam mit dem MANZ Verlag die hervorragendste rechtswissenschaftliche Arbeit im Bereich Nachhaltigkeit und ESG aus. Die Arbeit wurde von einer Fachjury bestehend aus Julia Told (Leopold-Franzens Universität Innsbruck), Karin Huber-Heim (Circular Economy Forum Austria) und Christian Richter-Schöller (DORDA Rechtsanwälte GmbH) prämiert. Foto: Günther Peroutka