Update: Vereinsrechtliches in COVID-Zeiten

von Redaktion CT   •   {{blog.date}}

Der Gesetzgeber hat Erleichterungen für Vereine in COVID-Zeiten noch einmal verlängert.

Schon zu Beginn der Pandemie hat der Gesetzgeber darauf reagiert, dass das Vereinsleben von den diversen Maßnahmen massiv beeinträchtigt ist. Das galt nicht nur für sämtliche Veranstaltungen, sondern insbesondere auch für die demokratischen Prozesse innerhalb der Vereine wie Mitgliederversammlungen und Wahlen.

Mit dem gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Gesetzsowie der darauf basierenden gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Verordnungwurden den Vereinen mehrere – zeitlich befristete - Möglichkeiten eingeräumt, mit welchen das Vereinsleben auch während der Pandemie aufrechterhalten werden konnte. Diese Möglichkeiten wurden nunmehr bis zum 30.06.2022 verlängert .

Was bedeutet das konkret für Vereine?

Durchführung von Vereinsversammlungen und Beschlüsse

Zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 können Vereinsversammlungen weiterhin ohne physische Anwesenheit der Teilnehmer durchgeführt und Beschlüsse gefasst werden, nämlich auch dann, wenn dies die Statuten nicht ausdrücklich vorsehen. Sprich es können online-Meetings stattfinden, es können Beschlüsse im Umlaufwege gefasst werden bzw Abstimmungen durch Briefwahl oder ähnliche Verfahren durchgeführt werden. Wichtig dabei ist, dass es jedem Mitglied möglich sein muss, sich an diesen Prozessen zu beteiligen.

Automatische Verlängerung von Funktionsperioden

Wäre innerhalb der nächsten Monate statutengemäß eine Mitgliederversammlung durchzuführen, so kann diese aber auch bis zum 30.06.2022 verschoben werden. Falls die Funktionsperiode eines Vereinsorgans innerhalb dieses Zeitraums abläuft, verlängert sich die Amtszeit bis zu der nächsten Versammlung automatisch. Grundsätzlich ist darüber die Vereinsbehörde auch nicht gesondert zu informieren, allerdings empfiehlt es sich in jedem Fall, der Behörde Bescheid zu geben, dass die Wahlen zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden und der bestehende Vereinsvorstand bis dahin den Verein weiterhin vertritt. Die automatische Verlängerung gilt aber generell nur bis zu dem Zeitpunkt, zu dem eine Generalversammlung durchgeführt wird.

Verlängerte Fristen für Einnahmen- und Ausgaben-Rechnung bzw Jahresabschluss

Zu guter Letzt haben Leitungsorgane nun auch im Jahr 2022 mehr Zeit eine Einnahmen- und Ausgabenrechnung samt Vermögensübersicht (§ 21 Abs 1 VereinsG) beziehungsweise einen Jahresabschluss (§ 22 Abs 1 VereinsG) zu erstellen. Die ursprüngliche Frist von fünf Monaten nach Ende des Rechnungsjahrs kann um höchstens vier Monate überschritten werden . Die Bestimmung im COVID-19-Ges tritt erst mit 30.09.2022 außer Kraft und ist somit auf Unterlagen der Rechnungslegung für Bilanzstichtage anzuwenden, die vor dem 01.10.2022 liegen.

Wie geht es danach weiter?

Was Vereine im zweiten Halbjahr zu erwarten haben, wird von den kommenden Entwicklungen abhängig sein. Eine erneute Verlängerung der betreffenden Fristen kann angesichts der epidemiologischen Lage zum jetzigen Zeitpunkt wohl nicht ausgeschlossen werden.

Falls Sie noch weitere Fragen haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!


07 Feb., 2024
Jedes Kind hat das Recht auf Schutz vor allen Formen von Gewalt. Auch Gewalt gegen wichtige Bezugspersonen – wie etwa einem Elternteil – belastet Kinder. Daher hat das Bundesministerium für Justiz gemeinsam mit einer interdisziplinären Arbeitsgruppe einen neuen Kinderschutz-Leitfaden für Familienrichter:innen zum Umgang mit Gewalt in Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren erarbeitet. (Quelle: Bundesministerium für Justiz ) Im Zuge der Bekanntmachung des Leitfadens vom Bundesministerium für Justiz berichtet die Tageszeitung derStandard über miterlebte Gewalt, die künftig auch vor Gericht als Gewalt gelten soll. Fälle von Gewalt innerhalb der Familie begegnen Patricia Hofmann als juristische Prozessbegleiterin häufig. Ihr erster Eindruck von dem Leitfaden und was daran besonders wichtig ist, kann hier nachgelesen werden. Foto: Maria Noisternig
von Christina Toth 31 Dez., 2023
Neben der ersten Rubrik "I. Von den Gerichten", in der insbesondere auf die rezenten Entscheidungen des EuGH („European Superleague Company“ C-333/21, „International Skating Union/Kommission“ C-124/21 P und „Royal Antwerp Football Club“ C-680/21) näher eingegangen wird, behandelt die zweite Rubrik "II. Aus dem Parlament" nationale, aber auch internationale Verrechtlichungen des Sports. Sonstige sportrechtliche Themen des österreichischen und europäischen Sportrechts sind Gegenstand der dritten Rubrik. Den Abschluss bildet ein Ausblick auf das kommende Jahr 2024. Der vollständige Beitrag kann hier nachgelesen werden. In diesem Sinne wünscht Ihnen das Team CT ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr! Foto: Maria Noisternig
21 Dez., 2023
Am 25.11.2023 jährte sich der internationale Gedenktag für alle Frauen und Mädchen, die Opfer von Gewalt wurden. Gleichzeitig starten am 25.11. die 16 Tage gegen Gewalt an Frauen, die am internationalen Tag der Menschenrechte (10.12.) enden. So wird das Thema weltweit thematisiert und Bewusstsein dafür geschaffen, dass Gewalt gegen Frauen und Mädchen als fundamentale Menschenrechtsverletzung nachhaltige Folgen für die Betroffenen selbst, aber auch für die gesamte Gesellschaft haben. 23,47 % aller Frauen (im Alter von 18-74 Jahren) in Österreich haben im Jahr 2021 körperliche Gewalt ab dem 15. Lebensjahr erlebt. 23,75 % aller Frauen (im Alter von 18-74 Jahren) in Österreich haben im Jahr 2021 sexuelle Gewalt ab dem 15. Lebensjahr erlebt. 26,59 % aller (ehemaligen oder derzeit) erwerbstätigen Frauen (im Alter von 18-74 Jahren) in Österreich haben im Jahr 2021 sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erfahren. 21,88 % aller Frauen (im Alter von 18-74 Jahren) in Österreich waren im Jahr 2021 Stalking ausgesetzt. (Quelle: Statistik Austria ) Anlässlich dazu hat derStandard über die Angst vieler Frauen* vor der Anzeige gegen den gewalttätigen Partner* berichtet. Patricia Hofmann ist juristische Prozessbegleiterin vieler Frauen*, die sich genau das, gemeinsam mit Unterstützung einer psychosozialen Prozessbegleitung, getraut haben: Anzeige zu erstatten. Der Beitrag zeigt die wichtige Rolle, die Opferschutzeinrichtungen in solchen Verfahren haben und kann hier nachgelesen werden. Foto: Maria Noisternig
30 Nov., 2023
Die Beantwortung dieser Fragen und noch mehr kann im Beitrag nachgelesen werden:
30 Nov., 2023
Gemeinsam mit ZARA-Beratungsstelle #GegenHassimNetz informiert Rechtsanwältin Patricia Hofmann die Spieler:innen in Workshops, welche Handlungen strafbar sind, wie man sich verhalten und selbst schützen kann. „So soll mit der Prävention begonnen werden und die Spieler:innen über ihre rechtlichen Möglichkeiten informiert werden“, so Hofmann. Sollten Spieler:innen sich dann für eine Anzeige entscheiden, erfolgt eine psychosoziale Prozessbegleitung durch ZARA und eine juristische durch Mag. Hofmann. Denn auch im Strafverfahren sollen die Spieler:innen entsprechend psychosozial und juristisch unterstützt werden. Auch die Krone hat bereits dazu berichtet, der Artikel kann hier nachgelesen werden.
20 Nov., 2023
Am 16.11.2023 gab es erneut Grund zu feiern - und zwar gleich mehrere.
von Redaktion CT 16 Nov., 2023
Das erste österreichische Praxiswerk zum eSport-Recht ist unter der Herausgeberschaft von Patrick Petschinka erschienen.
von Redaktion CT 08 Nov., 2023
Am 09. Oktober waren wir auf der 27. Bruno Gala - das Fest der Spieler:innen zu Gast. Es war ein fantastischer Abend mit vielen tollen Gästen und guten Gesprächen. Gratulation an Gernot Baumgartner und das gesamte Team der "VdF - Die Spielervereinigung" zu dieser gelungenen Veranstaltung!
von Redaktion CT 30 Juni, 2023
Zum neuen Praxishandbuch Sportrecht steuerten Christina Toth und Patrick Petschinka jeweils einen Beitrag bei.
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