Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen
Mag. Patricia Hofmann, unsere Expertin zum Gewaltschutzrecht, schreibt anlässlich des Internationalen Tags zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen über strafrechtlich relevantes Verhalten und Möglichkeiten für Opfer von Gewalt

In Österreich musste man in den letzten elf Jahren 319 Frauenmorde zählen. Dieses Jahr liegt die Zahl bereits bei 28 Fällen. Dass auch nur ein Fall im Jahr zu viel ist, muss man nicht diskutieren. Die Zahl an Betretungs- und Annäherungsverboten steigt jährlich und mussten 2020 über 20.000 Opfer familiärer Gewalt von Gewaltschutzzentren und Interventionsstellen betreut werden. Die Dunkelziffer an Opfern von Gewalt ist voraussichtlich um ein Vielfaches höher ist.
Opfern von Gewalt steht die Möglichkeit offen psychosoziale und juristische Prozessbegleitung in Anspruch zu nehmen. Doch auch diese Hilfe anzunehmen, ist nicht für jeden einfach. Oft stehen Scham, Angst oder ein Gefühl der Hilfslosigkeit im Weg.
Den heutigen internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen möchten wir daher zum Anlass nehmen mehr Bewusstsein für strafrechtlich relevantes Verhalten zu schaffen. Vielen Frauen und Personen ist oft nicht bewusst, welche Handlungen schon Delikte nach dem österreichischen Strafrecht darstellen. Viel zu oft wird ein Verhalten heruntergespielt oder aus Angst nicht zur Anzeige gebracht.
In den nächsten Monaten möchten wir daher Einblick in verschiedene Delikte geben und auch die Unterstützungsmöglichkeiten für Opfer von Gewalt aufzeigen.





